Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Für das Städtische Klinikum Dessau hat es höchste Priorität, die Erfüllung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu gewährleisten.

Sollten Sie Hinweise über Verstöße des Klinikums oder seiner Zulieferer gegenüber diesen Pflichten haben, bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit, uns über diese Verstöße vertraulich zu informieren.

Das Beschwerdeverfahren zu Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen Umweltschutzvorschriften erlaubt eine schnelle, vertrauliche und professionelle Bearbeitung Ihrer Hinweise.

Weiterführende Informationen der Bundesregierung zum LkSG

Hier können Sie die Meldung abgeben

Das Beschwerdeverfahren lässt auch anonyme Hinweise zu. Dennoch werden Hinweisgeber gebeten, ihre Identität offenlegen, um Rückfragen zu erlauben, die für die Untersuchungen hilfreich sein könnten. Die Vertraulichkeit der Verarbeitung der Meldungen wird zugesichert.

 

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