Privatpatienten und Selbstzahler

Sind Sie privatversichert, haben Sie die Möglichkeit, das Krankenhaus zur Direktabrechnung mit ihrer Krankenkasse zu ermächtigen. Sollten Sie davon keinen Gebrauch machen, so rechnet die Verwaltung direkt mit Ihnen als Selbstzahler ab, und Sie reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer Krankenversicherung ein.

Privatversicherte Patienten, die einen Teil der Kosten über ihre Beihilfe erstattet bekommen, erhalten diesen Anteil auf ihr persönliches Konto. Eine Abrechnung mit der Beihilfestelle kann nur von den Beihilfeberechtigten erfolgen.