Hausordnung

Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für alle Mitarbeiter, Patienten und Besucher sowie sonstige Personen (Vertreter, Mitarbeiter beauftragter Firmen u.a.) mit Betreten des Klinikgeländes. 

Die Hausordnung gilt vorbehaltlich aktueller Regelungen. Diese sind auf der Startseite des Klinikums in einem Pop-up-Fenster ersichtlich. 

1. Anmeldung

Als Patient melden Sie sich bitte zu Beginn Ihres ambulanten oder stationären Aufenthaltes am Anmeldetresen des jeweiligen Klinikstandortes, in der Notaufnahme bzw. auf der Station an. Sie können sich auch von Ihren Angehörigen oder einer Pflegekraft vor Ort anmelden lassen, sofern Sie hierzu nicht selbst in der Lage sein sollten.

Sonstige Personen (Vertreter, Mitarbeiter beauftragter Firmen u.a.) melden sich bei ihren Ansprechpartnern im Klinikum und / oder am Anmeldetresen an.

2. Gegenseitige Rücksichtnahme

Bitte beeinträchtigen Sie Ihre Zimmernachbarn nicht durch Rundfunk-  und Fernsehgeräte, Smartphone-Nutzung oder sonstige störende Geräusche. Die gegenseitige Rücksichtnahme erfordert auch das Ausschalten der Beleuchtung im Patientenzimmer mit Beginn der Nachtruhe.

Insbesondere während der Nachtruhe von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr bitten wir Sie um besondere Rücksichtnahme auf Ihre Mitpatienten.

3. Aufenthalt der Patienten

Während der ärztlichen Visiten, der Behandlungs- und Mahlzeiten sowie der Mittags- und Nachtruhe bitten wir Sie, sich im Patientenzimmer aufzuhalten. Außerhalb dieser Zeiten stehen Ihnen auch unsere Außenanlagen für Spaziergänge und unsere Cafeteria für einen Aufenthalt zur Verfügung, sofern es keine ärztlichen Einwände gibt.

Verlassen Sie das Patientenzimmer nicht nur im Schlafanzug/Nachthemd, sondern achten Sie bitte auf ausreichende Bekleidung, z.B. Bademantel oder Jogginghose.

Bitte melden Sie sich vor dem Verlassen der Station bei der Stationspflegekraft ab und teilen Sie mit, wohin Sie gehen. Falls Sie das Gelände des Klinikums verlassen, verliert der Versicherungsschutz seine Gültigkeit und für evtl. entstehende Schäden haften Sie persönlich.

Aus hygienischen Gründen ist in den Räumen des Klinikums auf größtmögliche Sauberkeit zu achten. Bei mitgebrachten Gegenständen ist für hygienische Unbedenklichkeit Sorge zu tragen. Das Mitbringen von Tieren oder Pflanzen (Ausnahme Schnittblumen) ist im gesamten Klinikbereich untersagt.

Ebenso ist das Mitbringen von Hieb-, Stich- und Schusswaffen sowie von elektrischen Geräten grundsätzlich verboten.

Ausgenommen sind hier Geräte zur Körperpflege (Fön, Rasierapparat, elektr. Zahnbürste) sowie Mobiltelefone, Smartphones, Tablets, Notebooks und anderen internetfähige Endgeräte.

4. Besuchszeiten

Besuche können in der Zeit von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr empfangen werden. Dabei sollten Ihre Besuche immer Rücksicht auf die Mitpatienten nehmen und zuvor mit dem Pflegepersonal abgesprochen werden. Das gilt insbesondere auch für Besuche auf der Intensivstation mit Kindern unter 14 Jahren. Diese und andere Regelungen können durch aktuelle Erlasse der Betriebsleitung außer Kraft gesetzt werden. So etwa im Rahmen der Corona-Pandemie. Die aktuellen Besuchzeiten sind von 15:00 bis 18:00 Uhr. 

Wir bitten um Verständnis, wenn in Folge von Behandlungen Besuche nicht sofort möglich sind.

Sofern Familienangehörige und Freunde selbst erkrankt sind (z.B. erkältet), stellen sie für unsere Patienten, insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder sowie Schwerstkranke eine große Gefahr dar. Deshalb sollten in solchen Fällen Besuche möglichst unterbleiben.

Der Besuch von infektiösen Patienten in gesondert gekennzeichneten Bereichen ist nur in Ausnahmefällen, mit Genehmigung und unter Kontrolle der diensthabenden Pflegekraft unter exakt festgelegten Bedingungen (Schutzkittel, Händedesinfektion) erlaubt.

Durch das Verhalten der Besucher oder Dritter dürfen Patienten, Personal und andere Personen weder belästigt, behindert noch gefährdet werden.

Verwahrlosten Personen, Betrunkenen oder unter Einfluss von Drogen stehenden Personen kann der Zutritt verwehrt werden.

5. Verpflegung

Die Verpflegung der Patienten richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Anordnung (z.B. Diät). Vor Einnahme anderer Nahrungsmittel und Getränke ist die Zustimmung des zuständigen Pflegepersonals einzuholen. Speisereste dürfen aus hygienischen Gründen nicht aufbewahrt werden.

6. Telefon und Fernsehen

In allen Patientenzimmern sind Fernsehgeräte und Telefone installiert.

Sie können gegen eine Gebühr die Telefon- und Fernsehanschlüsse nutzen.  Am Standort Auenweg erfolgt die Nutzung mit einer Chipkarte (13 Euro Pfand), am Standort Gropiusallee wird eine tägliche Pauschale (2,50 Euro) erhoben.

Der Gebrauch von Mobiltelefonen, Smartphones, Tabletts, Notebooks und anderen internetfähigen Endgeräten ist nach Rücksprache mit dem Pflegepersonal der Station erlaubt. Ein möglicher Verlust  ist nicht über das Klinikum versichert.

7. Rauchen und Alkohol

Unser Klinikum ist ein rauchfreies Krankenhaus. Es gilt daher ein striktes Rauchverbot in allen Gebäuden sowie auf dem Klinikgelände. Das Rauchen ist ausschließlich in den Raucherpavillions (Auenweg) und den gekennzeichneten Raucherinseln (Gropiusallee) im Freigelände gestattet.

Die Raucherpavillions am Standort Auenweg befinden sich:

  • gegenüber dem Haus 5 (Giebelseite)
  • hinter dem Verwaltungsgebäude (Haus 3)
  • neben dem Patientenpark
  • neben dem Ausgang zur Blutspende

Die Raucherinseln am Standort Gropiusallee befinden sich:

  • am Ende des Bettenhauses rechts
  • neben dem Eingang zum Kursushaus (roter Klinkerbau neben Einfahrt)

Das Rauchverbot umfasst auch die Verwendung von elektrischen Zigaretten („E-Zigarette“) und ähnlichen elektrischen Rauchwaren.

Wir weisen darauf hin, dass die Gebäude mit automatisch arbeitenden Brandmeldern ausgestattet sind. Diese lösen bereits bei geringer Rauchentwicklung einen Alarm aus. Für von Ihnen verursachte unnötige Rettungseinsätze müssen Sie die Kosten übernehmen.

Am Klinikum besteht ein grundsätzliches Alkohol- und Drogenverbot. Sofern Patienten zudem gegen ein ärztliches angeordnetes Alkohol- und Drogenverbot verstoßen, kann dies zur Entlassung des Patienten und einer Unterrichtung der Krankenkasse führen. Sollten Alkohol und Drogen bei der Aufnahme festgestellt werden, werden diese vernichtet.

8. Wertgegenstände, Haftung

Wegen des begrenzt zur Verfügung stehenden Platzes bitten wir Sie, nur die für Ihren Aufenthalt unbedingt notwendigen Sachen mitzubringen, insbesondere Nachtbekleidung, Toilettenartikel und Handtücher sowie verordnete Medikamente, Heil- und Hilfsmittel.

Für Ihre persönlichen Sachen steht Ihnen in der Regel ein Kleiderschrank mit Wertfach (Standort Auenweg) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Ihr Schrank und insbesondere das Wertfach ständig verschlossen sind. Am Standort Gropiusallee bitten wir Sie, Geld und Wertsachen sowie nicht benötigte Gegenstände dem Pflegepersonal zur Aufbewahrung zu übergeben.

Für nicht ordnungsgemäß gesicherte Geld- und Wertsachen sowie für die Garderobe (inkl. der Garderobe der Besucher), übernimmt das Klinikum keine Haftung. In diesen Fällen ist auch keine Regulierung über die Versicherung des Klinikums möglich.

9. Parken

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen innerhalb des Klinikgeländes ist Patienten, Besuchern und sonstigen Personen (Vertreter, Mitarbeiter beauftragter Firmen u.a.) nur auf den hierfür gekennzeichneten Stellflächen gestattet. Fahrräder (Pedelec, E-Bike u.a.) sind nur in den ausgewiesenen Fahrradständern abzustellen.

Eine Haftung für die Beschädigung von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern wird ausgeschlossen, soweit die Beschädigung nicht auf mangelnder Verkehrssicherungspflicht beruht.

10. Spendensammlungen, gewerbliche und parteipolitische Betätigung, Mitglieder- und Kundenwerbung

Ohne Genehmigung der Betriebsleitung ist es nicht gestattet, sich auf dem Gelände des Klinikums wirtschaftlich oder parteipolitisch zu betätigen, zu werben oder zu sammeln. Das Verteilen von Prospekten, Handzetteln, Adresskärtchen oder Flyern sowie das Plakatieren bedürfen ebenfalls der Genehmigung der Betriebsleitung.

11. Beurlaubung

Eine Beurlaubung während Ihres Aufenthaltes kann nur aus zwingenden Gründen erfolgen. Hierzu ist die Genehmigung des Stationsarztes sowie Ihrer Krankenkasse erforderlich.

Sollten Sie das Klinikum gegen ärztlichen Rat verlassen, so tragen Sie die Verantwortung für mögliche gesundheitliche Folgen. Beachten Sie auch, dass Sie in diesem Fall den Versicherungsschutz verlieren.

12. Umgang mit Eigentum des Klinikums

Die Einrichtungen des Klinikums sind von den Benutzern schonend zu behandeln. Die Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen von Klinikeigentum kann Schadenersatz verlangt werden.

13. Schweigepflicht

Alle Mitarbeiter des Klinikums sind an die Schweigepflicht gebunden. Haben Sie bitte Verständnis, wenn wir weder Verwandten noch Freunden ohne Ihre Zustimmung Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben können.

14. Entlassung

Am Ende Ihres stationären Aufenthaltes ordnet der Arzt Ihre Entlassung an. Am Tag der Entlassung geben Sie bitte die Ihnen zur Verfügung gestellten Gegenstände in ordnungsgemäßem Zustand zurück. Vergessen Sie nicht, Ihre hinterlegten Geld- und Wertsachen wieder in Empfang zu nehmen sowie ggf. die Telefon-/ Chipkarte zu entwerten.

Falls Sie Ihre gesetzliche Zuzahlung noch nicht geleistet haben, melden Sie sich bitte am Aufnahmetresen und zahlen dort das Geld ein.

15. Geschenke

Bitte sehen Sie von persönlichen Sach- oder Geldgeschenken an die Mitarbeiter ab. Aufgrund arbeitsvertraglicher Bestimmungen ist Mitarbeitern die Annahme von Geschenken untersagt. Über freundliche Worte freuen sich unsere Mitarbeiter aber immer.

16. Schutz am eigenen Bild

Aus Gründen des Datenschutzes und des Rechts am eigenen Bild gem. §201a StGB ist die Nutzung von Foto- und Videofunktionen ohne Einverständniserklärung der fotografierten/ gefilmten Personen untersagt. Sollte in begründeten Fällen der Wunsch zu einer Foto- oder Videoaufnahme innerhalb der Klinikums bestehen, wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal Ihrer Station oder den Sicherheitsdienst.

Film-, Fernseh-, Video-, Foto-, und Tonaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen der Erlaubnis der Betriebsleitung und der betreffenden Personen.

17. Hausrecht

Die Betriebsleitung oder von ihr beauftragte Personen üben das Hausrecht aus.

18. Zuwiderhandlungen

Patienten und Besucher sowie sonstige Personen (Vertreter, Mitarbeiter beauftragter Firmen u.a.) können bei wiederholten und groben Verstößen gegen die Hausordnung aus dem Klinikum und vom Gelände des Klinikums verwiesen werden. Es können auch Hausverbote ausgesprochen werden.

19. Sonstige Hinweise

Die Sicherheit unserer Patienten sowie Besucher wird in unserem Klinikum ernst genommen. Sollte es dennoch zu einem Störfall kommen, bewahren Sie bitte Ruhe und folgen Sie unbedingt den Anweisungen des Personals, der Feuerwehr bzw. der Hilfskräfte. Die Fluchtwege sind auf den im Flurbereich befindlichen Plänen ersichtlich.

Bitte beachten Sie, dass am Standort Auenweg ein automatisches Warentransportsystem im Einsatz ist. Markierte Flächen dürfen nicht verstellt werden, damit der Transport gewährleistet ist. Zum Schutz von Personen, Gebäudeteilen und Gegenständen sind umfangreiche Sicherheitsfunktionen integriert.

Den Anweisungen von Ärzten, dem Pflegepersonal und sonstigen Mitarbeitern des Klinikums ist Folge zu leisten.

20. Beschwerden und Anregungen

Die Patienten können sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden an die Patientenfürsprecher wenden. Auch stehen Ihnen im Rahmen des Kritik- und Vorschlagswesens ein Beschwerdetelefon sowie an verschiedenen Stellen im Klinikum Briefkästen zur Verfügung.

21. Inkrafttreten und  Gültigkeit

Die Hausordnung tritt am 1. September 2021 in Kraft. Die Hausordnungen vom 1. Juli 2017 (Standort Auenweg) und vom 1. März 2017 (Standort Gropiusallee) verlieren damit ihre Gültigkeit.

Für das zum Städtischen Klinikum Dessau gehörenden Altenpflegeheim „Am Georgengarten“ gilt eine gesonderte Hausordnung.

Dessau-Roßlau, 1. September 2021