Röntgen

Was versteht man unter "Röntgen"?

Mit "Röntgen" bezeichnet man gemeinhin den Einsatz von ionisierenden Strahlen für die Diagnosefindung in der Medizin. Dazu wird von einer Strahlenquelle aus (in der Regel ist das die Röntgenröhre) unter bestimmten Bedingungen eine kurze, momentane Strahlung ausgesendet, die im Bereich von Millisekunden liegt. Die Strahlen treten durch den Körper hindurch, treten auf der Gegenseite des Objektes aus und führen zu einer Abbildung des Objektes auf einem Film. Nach der ursprünglichen Methode wird der Film durch die auftreffenden Röntgenstrahlen in seinen chemischen Eigenschaften so verändert, dass nach einer speziellen Entwicklung des belichteten Röntgenfilmes ein Bild entsteht, ein "Röntgenbild".

Indikationen für eine Röntgenaufnahme

Skelettaufnahmen

  • Obere Extremität: Finger, Hand, Handgelenk, Ellbogen, Schulter Untere Extremität: Fuß, Sprunggelenk, Kniegelenk, Hüftgelenk
  • Knochenbrüche nach Sturz, Verletzung, Schlag oder Fremdeinwirkung Knochenbruchheilung im zeitlichen Verlauf
  • Stellungskontrollen nach Gips und chirurgischer Behandlung mit Metall (Platten, Schrauben, Implantate, Prothesen)
  • Luxationen und Fehlstellungen der Gelenke ("Auskugelungen")
  • krankhafte degenerative Veränderungen, Arthrose ("Abnutzungserscheinungen")
  • entzündliche Veränderungen des Knochens (Osteomyelitis)
  • rheumatische VeränderungenStoffwechselerkrankungen des Knochens (Osteoporose u.a.)
  • gutartige Knochenveränderungen (Zysten, Ganglien, Knochennekrosen)
  • bösartige Knochenerkrankungen: Tumoren und Metastasen
  • Fehlbildungen

Becken und Wirbelsäule

  • Knochenbrüche nach Traumen, Stürzen, Verkehrsunfall
  • Stoffwechselerkrankungen des Knochens (Osteoporose u.a.)
  • krankhafte degenerative Veränderungen, Arthrose ("Abnutzungserscheinungen")
  • entzündliche Veränderungen des Knochens (Osteomyelitis, Spondylodiszitis)
  • Fehlhaltungen und Fehlbildungen


Schädel und Nasennebenhöhlen, knöcherne Anteile des Gehörs

  • Knochenbruch der Schädelkalotte oder des Gesichtsschädels nach schweren Traumen oder Gewalteinwirkung
  • Entzündungen der Nasennebenhöhlen
  • Knöcherne Beteiligung bei Mittelohrentzündungen
  • Missbildungen

Abdomenübersichtsaufnahme (Aufnahme des Bauches)

  • Durchbruch von Magen oder Darm (freie abdominelle Luft) 
  • Darmverschlingungen und Störung der Darmdurchgängigkeit
  • Nierensteine und Harnleitersteine Nierenfunktionsstörungen und Harnabflussstörungen (mit Kontrastmittel)

Thoraxaufnahme oder Lungenaufnahme

  • Alle Erkrankungen der Lunge und der Bronchien
  • Lungenentzündung und Tuberkulose
  • Chronische Bronchitis
  • Emphysem
  • Lungenfibrose
  • Tumoren und Metastasen
  • Erkrankungen des Herzens
  • Herzschwäche (Herzinsuffizienz) mit Flüssigkeitseinlagerungen in Lunge und Rippenfell
  • (Lungenödem, Pleuraerguss)
  • Herzschrittmacher und ihre Lagebeziehungen

Vorbereitung

Für eine einfache konventionelle Röntgenaufnahme bedarf es in der Regel keiner speziellen Vorbereitung. Für Aufnahmen am knöchernen Skelett und der Lungen ist es nicht nötig, nüchtern zu sein. Für bestimmte Untersuchungen der Nierenfunktion mit Kontrastmittel sollte der Patient seit dem Vorabend nüchtern und mit einem speziellen entblähenden Medikament vorbereitet sein.

Ablauf einer Röntgenuntersuchung

Nach Betreten des Röntgenraumes wird der Patient gebeten, die Körperregion, die zu röntgen ist, vollständig frei zu machen. Schmuck und Kleidungsstücke sollten abgelegt werden, wenn sie die entsprechende Region bedecken. Vor jeder Röntgenuntersuchung wird ein Röntgenschutz aus Blei um die Hüften und Becken angelegt. Daraufhin wird der Patient bzw. das betreffende Körperteil für die Aufnahme in eine bestimmte Stellung gebracht, d. h. zwischen der Röntgenfilmplatte (Kassette) und der Röntgenröhre positioniert.

Bei einer Röntgenaufnahme ist besonders wichtig, dass sich das Objekt, das abgebildet werden soll, nicht bewegt. Dies kann die Qualität der Diagnose bedeutend einschränken und unter Umständen zu Fehleinschätzungen führen. Deshalb wird der Patient bei fast allen Röntgenuntersuchungen gebeten, für den Moment der Aufnahme nicht zu atmen und sich nicht zu bewegen.

Häufig gestellte Fragen

Alle diagnostischen konventionellen Röntgenuntersuchungen liegen unabhängig von der Körperregion in einem unbedenklichen Dosisbereich. Auch mehrfache Untersuchungen über das Jahr verteilt, gelten als unbedenklich. Bei starker Häufung (z.B. über Jahre hinweg mehrere Male pro Monat) muss das Risiko meist individuell eingeschätzt werden abhängig von der untersuchten Region und der medizinischen Notwendigkeit.

Bei einer bestehenden Schwangerschaft sollte man grundsätzlich überdenken, ob eine Röntgenaufnahme notwendig ist. Die Entscheidung trifft der Arzt zusammen mit der Patientin, die nach einer ausführlichen Information und Aufklärung auch mit einer Unterschrift zustimmen soll.

Für die Entscheidung sind vor allem der Zeitpunkt der Schwangerschaft und die Art der Röntgenuntersuchung (also welche Körperregion untersucht werden soll) ausschlaggebend. Vor allem in der 2. bis 15. Schwangerschaftswoche, in der Organe und das zentrale Nervensystem geformt werden, ist der Embryo besonders verletzlich. Zu einem späteren Zeitpunkt sind Schädigungen unwahrscheinlich.

Grundsätzlich wird - wie immer bei Röntgenaufnahmen - ein besonderer Bleischutz um Bauch und Becken der Patientin angelegt. Bei Aufnahmen der Hand, der Arme, des Fußes, der Sprunggelenke oder des Knies ist die Strahlenbelastung besonders gering, da auch das geröntgte Objekt in der Regel relativ schlank ist. Hier kann in den meisten Fällen eine Aufnahme trotz bestehender Schwangerschaft unter Berücksichtigung des Obengenannten als unbedenklich gelten. Bei Aufnahmen der Brust, des Bauches oder der Wirbelsäule (vor allem der Lendenwirbelsäule) und des Beckens kommt es auf die Art der Verletzung der Patientin an, um zu entscheiden, ob eine Röntgenuntersuchung unumgänglich und notwendig ist, oder eine alternative Methode zur Diagnosefindung zur Verfügung steht.