Wissenswertes
Haben Sie vielleicht Kenntnis von Risiken, welche Patienten, Mitarbeiter oder das Städtische Klinikum Dessau gefährden können? Haben Sie vielleicht Bedenken, diese Information persönlich weiterzugeben? Scheuen Sie sich, auf direktem Wege Kontakt mit den entsprechenden Stellen zu suchen? Sie haben bereits Ihr Anliegen vorgetragen, es blieb jedoch ohne Resonanz oder Wirkung.
Unser Hinweisgebersystem gibt Ihnen die Möglichkeit, namentlich oder auch anonym Ihre Bedenken zu äußern.
Wir möchten Sie bitten, uns nur solche Informationen zur Verfügung zu stellen, die nach Ihrem besten Wissen richtig sind. Hinweisgeber sind keine Denunzianten! Bedenken Sie jedoch, dass Ihre Informationen möglicherweise für Personen, die in den Sachverhalt eingebunden sind, Konsequenzen haben können.
Sie helfen, maßgebliche Regeln und Werte zu bewahren!
Aussagen der Hinweisgeber werden vertraulich behandelt. Ihre Identität wird, soweit sie dies wünschen und es gesetzlich möglich ist, nicht offengelegt. Benachteiligungen oder Anfeindungen von Hinweisgebern sowie Repressalien gegen Hinweisgeber werden vom Klinikum nicht geduldet untersucht und ggf. geahndet. Hinweisgeber sollten ihre Identität offenlegen, um Rückfragen zu erlauben, die für die Untersuchungen hilfreich sein könnten. Auch anonyme Meldungen sind - soweit das jeweils anwendbare Recht dies nicht ausdrücklich untersagt - möglich.
Der Fairness-Gedanke gilt auch für den, der des Verstoßes verdächtigt wird und der Umgang mit ich, muss behutsam erfolgen. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt stets die Unschuldsvermutung und es wird auch solchen Umständen nachgegangen, die diesen entlasten können. Die Ahndung von Regelverstößen jedoch folgt dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und berücksichtigt die Schwere des Verstoßes ebenso wie die bisherigen Verdienste des Beschäftigten, dessen Verantwortlichkeit sowie die weiteren Umstände des Einzelfalls. Wer einen anderen wider besseres Wissen eines Regelverstoßes beschuldigt, begeht einen Regelverstoß, der untersucht und gegebenenfalls geahndet wird.
Ist Ergebnis der Untersuchung, dass kein Regelverstoß festgestellt wurde, wird der des Verstoßes Verdächtigte auf Wunsch unterstützt, dies in seinem Beschäftigungsumfeld in geeigneter und angemessener Form klarzustellen, um zu verhindern, dass dessen Reputation beeinträchtigt wird.




