Leistungsspektrum

Stationärer Aufenthalt

Während des stationären Aufenthaltes kann über das Stationspersonal eine Ernährungsberatung angefordert werden.

Weitere Aufgaben des Ernährungsteams:

  • Ermittlung der aktuellen Nahrungszufuhr
  • Berechnung des Nährstoffbedarfs sowie die Erstellung eines individuellen Ernährungsregimes nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt
  • Messung der Körperzusammensetzung mittels bioelektrischer Impedanzanalyse (BIA)
  • Einsatz hochkalorischer Zusatznahrung sowie enterale und parenterale Ernährung
  • Ausgabe von Beratungsunterlagen und Empfehlungen für die Häuslichkeit

standardisiertes Entlassungsmanagement mit Fortführung der enteralen sowie parenteralen Ernährung in der Häuslichkeit 

Ambulante Ernährungsberatung

Für die ambulante ernährungstherapeutische Beratung (Ernährungsberatung nach § 43 SGB V) ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich. In der Regel erstatten oder bezuschussen die Krankenkassen die Beratung.