Leistungsspektrum
Stationärer Aufenthalt
Während des stationären Aufenthaltes kann über das Stationspersonal eine Ernährungsberatung angefordert werden.
Weitere Aufgaben des Ernährungsteams:
- Ermittlung der aktuellen Nahrungszufuhr
- Berechnung des Nährstoffbedarfs sowie die Erstellung eines individuellen Ernährungsregimes nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt
- Messung der Körperzusammensetzung mittels bioelektrischer Impedanzanalyse (BIA)
- Einsatz hochkalorischer Zusatznahrung sowie enterale und parenterale Ernährung
- Ausgabe von Beratungsunterlagen und Empfehlungen für die Häuslichkeit
standardisiertes Entlassungsmanagement mit Fortführung der enteralen sowie parenteralen Ernährung in der Häuslichkeit
Ambulante Ernährungsberatung
Für die ambulante ernährungstherapeutische Beratung (Ernährungsberatung nach § 43 SGB V) ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich. In der Regel erstatten oder bezuschussen die Krankenkassen die Beratung.