
Medizinisch-Technische/r Assistent/in (MTA)
MTA's bedienen in Kliniken und Laboren medizinische Geräte. Möglich ist eine Spezialisierung auf verschiedene Fachrichtungen:
- Funktionsdiagnostik: Überprüfung des Zustands des menschlichen Nervensystems, des Herz-Kreislauf-Systems, der Lunge und von Hals, Nase und Ohren.
- Radiologieassistent: Bedienung von Röntgengeräten (Knochenscan), Kernspintomografen (Organscan) oder Bestrahlungsgeräten (Tumorbehandlung).
- Laboratoriumsassistent: Durchführen von Untersuchungen des Bluts, Urins, Hautgewebes oder des Magensafts im Labor. Das schließt die Arbeit mit Mikroskopen, Pipetten, Fotometern und Ähnlichem ein.
Wenn MTAs nicht gerade im Labor oder an medizinischen Geräten arbeiten, kümmern sie sich um den organisatorischen und administrativen Bereich Ihrer Arbeitsstätte. Das schließt einerseits die Patientenannahme und das Ausstellen von Rezepten, Überweisungen und Ähnlichem ein. Andererseits haben MTAs aber auch im Bereich Dokumentation alle Hände voll zu tun. Die Akte eines Patienten muss stets vollständig und aktuell sein. Auch diese Aufgabe fällt in das Berufsprofil des MTA.
Die MTA arbeitet selbständig, eigenverantwortlich und führt auf ärztliche Anforderungen vorbehaltene labordiagnostische Tätigkeiten aus. Sie ist verantwortlich für die Qualitätssicherung und die Plausibilität der Ergebnisse.
Die Untersuchungen erfolgen an modernen Laborgeräten entsprechend den unterschiedlichen Fachbereichen.
Zugangsvoraussetzung
- erfolgreicher Realschulabschluss
- gesundheitliche Eignung
Ausbildung
- tarifliche Ausbildungsvergütung
- dreijährige theoretisch und praktische Vollzeitausbildung
- theoretischer und praktischer Unterricht im Ausbildungszentrum für Gesundheitsfachberufe
- praktische Ausbildung im Städtischen Klinikum und in kooperierenden Einrichtungen
Ablauf der Ausbildung
Im 1. und 2. Ausbildungsjahr wechseln der theoretische und praktische Unterricht entsprechend eines festgelegten Stundenplanes.
Das Krankenhauspraktikum, am Ende des 1. Ausbildungjahres, ist für die Dauer von sechs Wochen laut Rechtsverordnung für die MTA-Ausbildung vorgeschrieben. Die Schüler müssen dort pflegerische Tätigkeiten hospitieren und unter Anleitung selbstständig durchführen.
Am Ende des 2. Ausbildungsjahres findet der 6-wöchige Einsatz in der Laborroutine statt.
Im letzten Jahr erfolgt ein turnusmäßiger Wechsel zwischen der schulischen Ausbildung und dem Einsatz in der Laborpraxis des Klinikums.




