Zum Hauptinhalt springen

Neue Möglichkeiten für die Krebsforschung

Durch die Zusammenarbeit von Städtischem Klinikum Dessau mit dem DRK-Blutspendedienst/Institut Dessau ist die Anmeldung eines Genlabors der Sicherheitsstufe S1 erfolgreich abgeschlossen worden. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt genehmigte nun offiziell den Betrieb des Labors.

Die ersten Forschungsprojekte im Labor werden geleitet von Dr. med. Hartmut Kroll, Leiter des  Blutspendeinstituts des Deutschen Roten Kreuzes in Dessau und Prof. Dr. med. Gerhard Behre, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin I. Zusätzlich gehört zu jedem „Genlabor“ noch ein Beauftragter für die Biologische Sicherheit, der die Projektleiter berät. Diese Aufgabe hat Priv.-Doz Dr. rer. nat. Norbert Naß, Leiter des Forschungslabors der Klinik für Innere Medizin I, übernommen.

Gentechnische Arbeitsmethoden sind nicht mehr aus der medizinischen Forschung - insbesondere bei Krebserkrankungen - wegzudenken. Die Arbeitsgruppe von Prof. Behre kann nun mit ihren Forschungsarbeiten zur Biologie und zielgerichteten Therapien von Leukämien neue Wege beschreiten.

„Gerade in diesem Arbeitsgebiet, wenn es um die Untersuchung genetischer Veränderungen in den Tumoren unserer Patientinnen geht, kommt man nicht mehr ohne gentechnische Arbeitstechniken aus. Damit werden in Zellkultur Untersuchungsmodelle entwickelt, die für das Verständnis der Erkrankung und die Entwicklung neuer Behandlungsmethoden einfach unerlässlich sind“, so Prof. Behre.

Der Ärztliche Direktor des Klinikums, Dr. med. Joachim Zagrodnick, stellt heraus: „Das Labor ist eine großartige Option für unsere Wissenschaftler und Ärzte, wissenschaftlich am Klinikum in Dessau tätig zu sein. Wir danken ausdrücklich der Leitung des DRK-Instituts für die Möglichkeit, die bestehende Zusammenarbeit weiter ausbauen zu können. Die Option, auch in der Forschung arbeiten zu können, steigert die Attraktivität des SKD für neue Mitarbeiter.“

In dieser „gentechnischen Anlage“, wie es im Behördendeutsch heißt, können  gentechnische Forschungsarbeiten durchgeführt werden, bei denen „nicht von einem Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt auszugehen ist“ (Gentechnik Gesetz §7).

Zurück