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Testpflicht für ungeimpfte und nicht genesene Besucher

Auf Basis der 3. Eindämmungsverordnung der Stadt Dessau-Roßlau, weißt das Klinikum nochmals auf die Testpflicht von ungeimpften und nicht genesenen Besuchern hin. Die betreffenden Personen MÜSSEN bei Betreten des Klinikums einen negativen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen.

Weitere Regelungen bleiben unverändert bestehen:

- Besuchszeiten von 15 bis 18 Uhr
- 1-1-1-Regelung: Patienten können nur einen Besucher pro Tag für maximal eine Stunde empfangen
- Keine Besuche von Personen mit Atemwegsinfektionen
- Die Hygiene-  und Abstandregeln sind einzuhalten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist Pflicht.

Für ungeimpfte und nicht genesene ambulante Patienten besteht die Möglichkeit eines Antigentests im Foyer des Klinikum.

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