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Besuchsverbot ab dem 24. November im Städtischen Klinikum Dessau

Ab Dienstag, den 24. November 2020,  gilt zum Schutz unserer Mitarbeiter sowie der uns anvertrauten Patienten ein generelles Besuchsverbot. Diese Maßnahme soll dafür sorgen, dass der Eintrag von unentdeckten Corona-Infektionen von außen in das Klinikum hinein verringert wird.

Im medizinisch begründeten Notfall kann von dieser Besuchsregelung abgewichen werden. Angehörige werden gebeten, sich zur Klärung eines solchen Notfalls telefonisch an die behandelnde Station zu wenden. Die Entscheidung, ob es sich um einen Notfallbesuch handelt, trifft der jeweils behandelnde Arzt.

Für Angehörige von Kindern und Palliativpatienten werden ebenfalls individuelle Regelungen gefunden. Des Weiteren dürfen werdende Mütter im Rahmen der Geburt vom Lebenspartner begleitet werden.

Im Zuge ambulanter Behandlungen dürfen auch keine Bergleitpersonen mehr das Klinikum sowie das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) betreten. Ausnahmen können nach Rücksprache bei der Begleitung von Kindern sowie von dementen und hinfälligen Patienten gemacht werden.

Bis auf die aktualisierte Besuchsregelung, aus Anlass der ansteigenden Covid-19- Infektionszahlen, herrscht im Klinikum Regelbetrieb.

Patientenaufnahme nur noch mit SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest

Ebenfalls ab dem 24. November werden sich alle Patienten, noch bevor sie auf Station kommen einem SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest unterziehen müssen. Elektive Patienten werden bereits bei der Aufnahme getestet, Patienten, die über die Notaufnahme ins Klinikum gelangen, werden dort abgestrichen.

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