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Patientenbesuche und Behandlungen nur mit negativen Tests

Auf Basis des geänderten Infektionsschutzgesetzes und der 18. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gelten ab Samstag, den 1. Oktober 2022, neue Zugangsbestimmungen für das Städtische Klinikum Dessau und das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) sowie für das Altenpflegeheim „Am Georgengarten“.

Für das Klinikum, das Altenpflegheim sowie für die MVZ-Praxen gilt für alle Personen in den Gebäuden eine einheitliche FFP2-Maskenplicht. Das Tragen von medizinischen Masken ist ab 1. Oktober nicht mehr ausreichend. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind u. a. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Zudem tritt zum 1. Oktober ein Testpflichtnachweis in Kraft. Besucher, Begleitpersonen von Patienten sowie Angehörige zum Arztgespräch müssen ab diesem Datum einen aktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Antigentest (Schnelltest) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) beim Betreten des Klinikums und des Altenpflegeheims vorlegen.

Bei allen Patienten sowie bei deren notwendigen Begleitpersonen die stationär mit aufgenommen werden, bei Kindern und Säuglingen erfolgen die Tests an den Teststationen an den jeweiligen Standorten des Klinikums.

Die Testpflicht gilt - entsprechend des Infektionsschutzgesetzes - unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus der betroffenen Personen.

Ein Testmobil für Antigentests steht montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr und am Wochenende zwischen 14:00 Uhr und 17:30 Uhr vor dem Haupteingang des Klinikums am Standort Auenweg.

Eine Testpflicht für Patienten in den MVZ-Praxen besteht nicht.

Für Patientenbesuche gilt weiterhin die 1-1-1-Regel. Patienten dürfen einmal am Tag eine getestete Person für maximal eine Stunde als Besuch empfangen. Das Klinikum öffnet seine Pforten für Besucher von Montag bis Sonntag in der Zeit von 14 Uhr bis 18 Uhr. Angehörige sollten sich im Vorfeld untereinander abstimmen, damit niemand vergebens kommt.

 

Patientenbesuche von Kindern unter 16 Jahren oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen sind weiterhin  nicht erlaubt. Auf den Fluren sowie in den Patientenzimmern sind die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.

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