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Patientenbesuche unter Einhaltung der 3G-Regeln ab 1. Juni

Die aktuelle Corona-Lage in Dessau-Roßlau lässt es zu, dass Besucher ab Mittwoch, dem 1. Juni, unter Einhaltung der 3G-Regeln Patienten am Städtischen Klinikum besuchen dürfen. Das bedeutet: Zutritt erhalten Besucher mit einem vollständigen Impfnachweis* oder aktuell gültigen Genesenennachweis (Geltungsdauer beachten!). Sollte keiner dieser Nachweise vorgelegt werden können, müssen die Besucher einen aktuellen negativen Test vorweisen. Zur Vorlage kann ein Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) gebracht werden.

Die sogenannte  1-1-1-Regel bleibt am Klinikum weiterhin bestehen. Patienten dürfen einmal am Tag eine Person für maximal eine Stunde als Besuch empfangen. Das Klinikum öffnet seine Pforten für Besucher von Montag bis Sonntag in der Zeit von 15 Uhr bis 18 Uhr. Angehörige sollten sich im Vorfeld untereinander abstimmen, damit niemand vergebens kommt. Die Besuchszeiten in der Kinderklinik sind zeitlich nicht eingeschränkt, Angehörige können sich bei ihren Besuchen abwechseln. Es wird empfohlen, sich im Vorfeld in der Kinderklinik anzumelden und die Besuche auf die Nachmittagsstunden zu legen.

Besuche von Kindern unter 16 Jahren oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen sind weiterhin nicht erlaubt. Auf den Fluren und auch in den Patientenzimmern sind die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.

Für ambulante Patienten oder Patienten mit einem Sprechstundentermin am Klinikum gilt die 3G-Regelung ebenfalls. Ambulante Patienten mit geplanten invasiven Maßnahmen werden unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus weiterhin getestet. Dies gilt auch für Patienten im Rahmen einer stationären Aufnahme.

Bis auf weiteres gilt auch noch der Begleitstopp für ambulante Patienten in allen Bereichen der Klinik, sofern sie nicht zwingend auf Hilfe angewiesen sind.

Die FFP2-Maskenplicht bleibt im Klinikum unverändert bestehen. 

* Beleg durch Impfausweis oder App-basiertem Nachweis.

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